Praktisch
Wie kann ich der Wissenschaft meinen Körper spenden ?
Sie müssen mit dem Service d’Anatomie Humaine, dem für Körperspenden zuständigen Dienst für Humananatomie der Universität Lüttich, Kontakt aufnehmen. Dieser Dienst beantwortet gerne alle Ihre Fragen. Sie können auch einen Termin vereinbaren, um mit einer Vertrauensperson über dieses Thema zu sprechen.
Wenn Sie sich für eine Spende entscheiden (wobei der Beweggrund keine Rolle spielt : sie werden niemals nach Ihren Gründen gefragt), werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen und zu unterschreiben, mit dem Sie Ihren Willen zum Ausdruck bringen, Ihren Körper zu vermachen.
Sie sollten unbedingt mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung sprechen, denn so werden nach Ihrem Ableben eventuelle Überraschungen oder Familienuneinigkeiten vermieden. Ferner sollten Sie auch Ihren Notar und gegebenenfalls das Krankenhaus oder das Seniorenheim über Ihre Entscheidung in Kenntnis setzen.
Wie viel kostet die Körperspende ?
Die Körperspende kostet Sie nichts.
Die Kosten für das Bestattungsunternehmen (Sarg, Transporte, Beisetzung, Einäscherung, Gemeindeabgaben usw.) werden hingegen von der Familie des/der Verstorbenen übernommen – wie bei einer normalen Beerdigung oder Einäscherung.
Die Todesfallversicherungen beteiligen sich im üblichen Rahmen an diesen Kosten
Was passiert nach dem Ableben des Spenders ?
Die Angehörigen des/der Verstorbenen setzen sich telefonisch mit dem Dienst für Humananatomie der Universität Lüttich in Verbindung. Außerdem müssen sie das Bestattungsunternehmen informieren.
Die Angehörigen haben 24 bis 48 Stunden zeit, um dem/der Verstorbenen die letzte Ehre zu erweisen. Danach wird der Körper ins Anatomische Institut, das sich im Lütticher Universitätskrankenhaus CHU auf dem Sart Tilman befindet, überführt.
Während seiner Aufbewahrung im Anatomischen Institut sowie bei der anatomischen Verwendung wird der Körper respektvoll behandelt.
Anschließend wird der Körper des/der Verstorbenen vom Bestattungsunternehmen abgeholt, damit er bestattet oder eingeäschert werden kann.
Wie lange verbleibt der Körper des/der Verstorbenen an der Universität ?
Abhängig von dessen Verwendungszweck (Forschung oder Ausbildung) verbleibt der Körper einem Monat und drei Jahren an der Universität.
Den Angehörigen ist es nicht gestattet, den Körper während oder nach der anatomischen Verwendung zu sehen.
Ist es möglich, nach Unterzeichnung der Dokumente seine Entscheidung rückgängig zu machen ?
Ja, jederzeit. Hierzu genügt eine einfache Mitteilung. Es müssen keine Gründe hierfür angegeben werden